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Salvis Service und Kundendienst

Salvis Kundendienst - 365 Tage kurze Reaktionszeiten

Hotline Schweiz

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Hotline Reinigungsmittel

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Hotline Export

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Sie erreichen uns zu diesen Zeiten:

Kundendienst:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr /13.00 - 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr)

Pikettdienst (ausserhalb der regulären Zeiten):
Freitag 16.00 - 22.00 Uhr
Samstag/Sonntag + Feiertage: 08.00 - 22.00 Uhr

 


An 365 Tagen im Jahr sind wir mit unserem professionellen Kundendienst für Sie da! An Wochenenden sind wir über den Pikettdienst erreichbar!
Durch die kontinuierlichen externen und internen Ausbildungen garantieren unsere Service-Techniker einen zuverlässigen Einsatz vor Ort. Mit voll ausgerüsteten Servicefahrzeugen führen wir ein rollendes Ersatzteillager um Ausfallzeiten bei Ihnen zu verkürzen.

Salvis verfügt über ein flächendeckendes Service Netz in der gesamten Schweiz. Mit unserem Team und geschulten Service- und Handelspartnern erreichen Sie auch an entlegenen Orten!

Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages - damit gewährleisten wir eine zuverlässe Verfügbarkeit Ihrer Apparate.

Garantie

Innerhalb der Garantiezeit beseitigt SALVIS bzw. unsere regionale Servicepartner alle Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.

Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von SALVIS durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes.

Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.

Eine Garantiezeitverlängerung von 2, 3 oder 5 Jahren kann vor dem Kauf vereinbart werden.

Fragen Sie uns an!

Wartungsvertrag

Nach Ablauf der Garantiezeit empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages. Im Gegensatz zur Garantieverlängerung wird beim Wartungsvertrag jedes Jahr ein grosser präventiver Service durchgeführt, um Ausfälle während des Jahres zu vermeiden. Dabei werden auch Verschleissteile ausgetauscht.

Alle Kosten hierfür sind im Wartungsvertrag enthalten. Eventuelle zusätzliche Einsätze unter dem Jahr sind durch den Wartungsvertrag voll abgedeckt, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Dies gewährleistet eine 100%ige Investitionssicherheit und garantiert die Budgeteinhaltung im Bereich der Instandhaltung.

Sicherheitscheck

Die jährliche Sicherheitsüberprüfung umfasst eine Prüfung von ca. 1 h pro Gerät auf Dichtheit, elektrische Sicherheit und eine Prüfung der Aktoren.

Es wird empfohlen, die Schutzeinrichtungen regelmässig durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemässen Zustand zu prüfen.

Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert.

In der Schweiz ist dies gem. SNG 482638:2023 Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte sowie der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten SR 832.30 Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) geregelt.